Cookies EuGH-Urteil: Was sagt das schweizerische Recht?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 01. Oktober 2019 bestätigt, dass das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Nutzers erfordert. Ein Cookie-Banner mit einem bereits angekreuzten Kästchen genügt nicht. Und es hilft auch nicht, wenn allenfalls gar keine personenbezogenen Daten bearbeitet werden. Das Unionsrecht möchte nämlich die Nutzer vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre schützen, im speziellen gegen die Gefahr, dass «Hidden Identifiers» oder ähnliche Instrumente in sein Gerät eindringen. Lesen Sie jetzt hierzu die Medienmitteilung.
Was sagt das schweizerische Recht dazu?
In der Schweiz gilt grundsätzlich, dass Tracking ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer erfolgen darf, auch mit Cookies und anderen lokal im Browser gespeicherten Daten. Wichtig ist jedoch, dass Sie darüber informieren (Art. 45c lit. b FMG) – insbesondere im Rahmen der Datenschutzerklärung. Dort muss unter anderem Widerspruch erhoben werden können. Bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten ist eine Einwilligung ausnahmsweise zwingend erforderlich (Art. 4 Abs. 5 DSG). Davon betroffen sind zum Beispiel politische Organisationen und Parteien im digitalen Wahlkampf, wenn sie Tracking auf ihren Webseiten einsetzen.
Wenn Sie jedoch auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie einen Cookie-Hinweis vorhalten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.
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