Remarketing DSGVO-konform einsetzen

Wie passt Remarketing und DSGVO zusammen und wie kann es rechtssicher eingesetzt werden? Diese Frage wird uns immer wieder gestellt – wir klären auf.
Was ist Google Remarketing?
Es handelt sich hierbei um eine Funktion im Google Ads (ehemals AdWords) Interface. Sie ermöglicht es Besucher einer bestimmten Webseite mit einem Cookie zu kennzeichnen, um ihn später mit gezielten Ads anzusprechen. Wenn Sie z.B. eine Webshop Seite mit Sprüngli Schokolade besucht haben, könnte man Sie später gezielt mit einem Werbebanner der Confiserie Sprüngli zur Wiederkehr animieren. Weitere Infos finden Sie hier.
Wie beeinflusst die DSGVO das Remarketing?
Die Datenschutz-Grundverordnung verbietet Remarketing mit Google Ads nicht. Jedoch müssen einige Schritte unternommen werden, um mit der DSGVO konform zu sein.
Remarketing im Einklang mit der DSGVO:
- Cookie-Banner auf der Webseite integrieren: Um den Usern zu zeigen, dass Ihre Webseite Cookies verwendet. Hier muss den Usern die Wahl gelassen werden, die Cookies zuzulassen oder abzulehnen, die für den Betrieb der Webseite nicht erforderlich sind. Zudem muss der User die Möglichkeit haben, die Cookies jederzeit wieder ablehnen zu können.
- Aktualisierung der Datenschutzerklärung: Auf Ihrer Datenschutzerklärung muss ausdrücklich auf die Verwendung von Remarketing über Google Ads hingewiesen werden.
Fazit:
Die obenstehenden Schritte sollten auf jeden Fall umgesetzt werden, wenn Sie Remarketing nutzen und Sie sich hohe Bussgelder ersparen möchten. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!