Ist Ihre Webseite bereit für die EU-DSGVO?
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und betrifft alle Unternehmen – auch aus nicht EU-Staaten, die eine Webseite, einen E-Mail-Newsletter, einen Online-Shop oder ähnliches betreiben und somit personenbezogene Daten verarbeiten.
Durch die neue Verordnung soll die Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden und gleichzeitig die Unternehmen zu mehr Transparenz anhalten. Im Zeitalter der Digitalisierung bekommen Personendaten für die Unternehmen eine immer grössere Bedeutung und so muss nun klar ausgewiesen werden, welche Daten gesammelt werden und was damit gemacht wird. So ist es nicht mehr möglich, ohne explizite Einwilligung der Kundschaft einen Newsletter zu versenden oder persönliche Daten an ein Schwester-Unternehmen weiterzugeben. Der Einsatz von Analyse-Tools auf Webseiten muss auch ganz klar deklariert werden.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Alle im Direktmarketing involvierten Daten sind praktisch personenbezogen. Dazu gehören vor allem IP-Adressen und Daten, die auf Cookies gespeichert werden.
Wann ist man von der Verordnung betroffen?
Sobald Personen aus dem EU-Raum mit Dienstleistungen angesprochen werden – dafür reichen bereits Funktionen wie Mehrsprachigkeit, länderspezifische Domains oder Liefermöglichkeiten mit Ziel im Ausland. Die Verordnung gilt aber auch, sobald Ihr Unternehmen mittels Google Analytics oder anderen Tools das digitale Verhalten von EU-Bürgern überwacht oder eine Niederlassung in der EU betreibt – unabhängig davon, ob eine Datenverarbeitung in der EU stattfindet oder nicht.
Höchstwahrscheinlich trifft einer dieser Punkte auch auf Ihr Unternehmen zu.
Deshalb haben wir ein Datenschutzpaket für Webseiten erstellt, welches Ihre Webseite vollständig absichert.
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