Datenschutzerklärung für Webseiten, Blog & Co.
Jeder Webseiten-Betreiber, der auf seiner Seite personenbezogene Daten erhebt, übermittelt, nutzt oder verarbeitet, muss laut dem heutigen schweizerischen Datenschutzgesetzt (DSG) – Art 4. Abs. 4 DSG - eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Da bereits IP-Adressen, welche in den Server-Logdateien erfasst werden, personenbezogene Daten darstellen, ist es heute kaum noch denkbar, eine Webseite ohne die Bearbeitung von Personendaten zu betreiben.
Somit gilt: Jede Webseite benötigt eine Datenschutzerklärung.
Welche Informationen muss eine Datenschutzerklärung enthalten?
Wo muss die Datenschutzerklärung auf der Webseite hin?
Was passiert, wenn sich das Recht ändert?
Was droht beim Fehlen der Datenschutzerklärung?
Sie verkaufen Artikel im Online-Shop, sind Blogger oder haben eine eigene Webseite? Dann ist eine Datenschutzerklärung ein absolutes Muss, sonst drohen Strafen. Mit unserem Datenschutz-Paket sichern wir Ihre Webseite vollständig ab.
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